Energieberatung

Einen Energieausweis benötigt grundsätzlich jeder Hauseigentümer, der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.

Grundsätzlich existieren zwei verschiedene Arten des Energieausweises:

1. Der verbrauchsorientierte Energieausweis
2. Der bedarfsorientierte Energieausweis

Eine Energieberatung geht über die Erstellung eines Energieausweises hinaus und empfiehlt sich im Vorfeld einer geplanten energetischen Sanierung Ihrer Immobilie, um ein optimal wirtschaftliches Ergebnis zu erzielen. Als geprüfte und zertifizierte Energieberaterin informiere und berate ich Sie detailliert über die Möglichkeiten der Energieeinsparung in Ihrer Immobilie. Häufig lässt sich schon mit kleineren Modernisierungsmaßnahmen sehr viel erreichen.

Bei der energetischen Sanierung werden die aus der Energieberatung gewonnenen Ergebnisse in die Praxis umgesetzt. Auch bei diesem Schritt unterstütze, berate und begleite ich Sie gerne.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis

Der Verbrauchsausweis wird auf Basis des Energieverbrauchs eines Gebäudes erstellt. Hierbei werden die Energieverbrauchsdaten von drei zusammenhängenden Abrechnungszeiträumen zu Grunde gelegt. Aus diesen Daten errechnet sich, zusammen mit den Wetterdaten der entsprechenden Jahre des Objektstandortes, dem Baujahr des Gebäudes und der Heizungsanlage, des Energieträgers und der Gebäudenutzfläche schließlich der durchschnittliche bereinigte Energieverbrauchskennwert. Dieser Kennwert wird anschließend grafisch in Bezug zu Vergleichswerten verschiedener Gebäudetypen und –klassen gesetzt.

Da sich der Verbrauchsausweis auf den tatsächlichen Verbrauch eines Gebäudes, und damit hauptsächlich auf das Nutzerverhalten, stützt, ist hier keine Objektivität in der Vergleichbarkeit verschiedener Gebäude gegeben.

Zu beachten ist, dass der Verbrauchsausweis laut EnEV nicht für jedes Gebäude ausreichend ist.

Der bedarfsorientierte Energieausweis

Der Bedarfsausweis stützt sich auf objektive Gebäudedaten, wie das Baujahr, den Standort, die Beschaffenheit der Bauteile, die Größe der Außenflächen, den verwendeten Energieträger, sowie Art und Baujahr des Anlagentechnik. Aus diesen Daten lässt sich der Energiebedarf des Gebäudes ableiten. Der Energiebedarf bezeichnet dabei die Heizenergie, welche benötigt wird, um das Gebäude unter den gegebenen durchschnittlichen Klimabedingungen ausreichend mit Wärme zu versorgen.

Durch diese Bewertung des Gebäudes, bei der das Nutzerverhalten nicht berücksichtigt wird, erhält man objektive Werte, welche eine Vergleichbarkeit verschiedener Gebäude ermöglicht.

Der tatsächliche Energieverbrauch kann von dem ermittelten Bedarf aufgrund des Nutzerverhaltens abweichen.

Bau-Steine

Kontakt

Stephanie Zimmermann
Dipl.-Ing. Architektur
Zertifizierte Gebäudeenergieberaterin
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